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Notfallnummer: 0151 / 58441586

UNSERE LEISTUNGEN

Grund- und Behandlungspflege

Die Grund- und Behandlungspflege wird nach Ihrem individuellen Bedarf von unserem Fachpersonal durchgeführt. Diese hat zum Ziel, durch professionelle Unterstützung und Pflege in Ihrer gewohnten Umgebung, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und fördern.

Wir entwickeln gemeinsam mit Betroffenen und Angehörigen ein auf den individuellen Badarf abgestimmtes Versorgungskonzept. Die Grundpflege umfasst

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer ist pflegebedürftig?

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht hin Hilfe bedürfen, dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Welche Hilfe können Sie vom ambulanten Pflegedienst erhalten?

Sie können Hilfe bei der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme bekommen sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Ebenfalls gehören Beratungen und behandlungspflegerische Leistungen (z. B. Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgung) zum Angebot.

Muss ich einen Pflegegrad haben, um die Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu können?

Nein, die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes kann grundsätzlich jeder in Anspruch nehmen.

Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige?

Wenn sich Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht und die bisherigen Leistungen nicht mehr ausreichen, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden, wodurch es Ihnen dann wiederum möglich ist, mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Habe ich Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln?

Ja, Pflege- und Krankenkassen finanzieren auch notwendige Hilfsmittel wie z. B. Pflegebett, Rollator, Hausnotrufgerät etc.

Ebenso werden Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Inkontinenzmaterial und Pflegehilfsmittel von der Pflege- und Krankenkasse finanziert. Pflegehilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 40€ monatlich finanziert.

Wenn Sie Inkontinenzmaterial oder Pflegehilfsmittel benötigen wenden Sie sich gerne an uns oder unser Partnerunternehmen „Care4ButterflyChildren“.

Wer trägt die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes?

Sie verfügen über einen Pflegegrad

Wenn Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie möchten nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch den Pflegedienst ausgeschöpft, oder Sie wählen die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld

Es ist natürlich auch möglich, darüber hinaus noch privat Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dann von Ihnen zusätzlich bezahlt werden müssen.

Sie verfügen über keinen Pflegegrad

Als Selbstzahler können Sie auch alle Leistungen von uns in Anspruch nehmen.

Darf ich den ambulanten Pflegedienst selbst auswählen?

Ja, Sie dürfen selbst bestimmen mit welchem ambulanten Pflegedienst Sie einen Pflegevertrag abschließen.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu erhalten muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat zu Ihnen nach Hause kommen und Ihren aktuellen Bedarf der Pflegebedürftigkeit feststellen. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zu schicken.

Habe ich eine feste Pflegekraft?

Ja, wir arbeiten nach dem System der Bezugspflege. Jeder Kunde hat eine feste Bezugspflegekraft, die ihn in der Regel versorgt.

Muss ich dem ambulanten Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen?

Nein. Wenn Sie noch in der Lage sind, die Tür zu öffnen, ist es nicht erforderlich, dem ambulanten Pflegedienst einen Schlüssel auszuhändigen. Wenn dem ambulanten Pflegedienst ein Schlüssel ausgehändigt wird, so wird dies in einem Schlüsselprotokoll festgehalten.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach ein oder schreiben Sie uns eine Email. Wir informieren Sie kostenlos und unverbindlich.

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